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Informationsblatt zur Datenverarbeitung

1. Vorbemerkung

Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Credit Life AG bzw. RheinLand Versicherungs AG und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Beide Versicherungsgesellschaften gehören zusammen mit der RheinLand Lebensversicherung AG und der Rhion Versicherung AG zur RheinLand Versicherungsgruppe.

2. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Credit Life AG / RheinLand Versicherungs AG
RheinLandplatz
41460 Neuss
Telefon +49 2131 2010 - 0
Telefax +49 2131 2010 - 13555
E-Mail info-it@creditlife.de bzw. info-it@rheinland-versicherungen.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o. g. Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per EMail unter: datenschutz@creditlife.de bzw. datenschutz@rheinland-versicherungen.de.

3. Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter www.creditlife.net/code-of-conduct abrufen. Der Abschluss und die Durchführung des Versicherungsvertrages bzw. die Schaden- und Leistungsbearbeitung ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.

a) Bei Versicherungsnehmern und Interessenten

Wenn Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz stellen, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller Verträge, die zu einer Gesellschaft der RheinLand Versicherungsgruppe gehören, nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 a) in Verbindung mit Artikel 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 j) DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:

  • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
  • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der RheinLand Versicherungsgruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
  • zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können.

b) Bei Dritten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient der Bearbeitung im Leistungs- bzw. Schadenfall und/ oder der Vertragsverwaltung. Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind Artikel 6 Absatz 1 f) und Artikel 9 Absatz 2 f) DSGVO

c) Sonstige Rechtsgrundlagen

Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.

4. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Rückversicherer Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.

Vermittler Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.

Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.

Externe Dienstleister Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Übersicht im Anhang sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter www.creditlife.net/datenschutz bzw. www.rheinlandversicherungen.de/datenschutz entnehmen.

Weitere Empfänger Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).

5. Dauer der Datenspeicherung

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren.

6. Betroffenenrechte

Sie können unter der in Ziffer 2 genannten Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. Den Widerspruch können Sie richten an:

Credit Life AG / RheinLand Versicherungs AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss
widerspruch@creditlife.net bzw. widerspruch@rheinland-versicherungen.de

7. Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den unter Ziffer 2 genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2 - 4, 40213 Düsseldorf.

8. Bonitätsauskünfte

Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei der Creditreform Boniversum GmbH Informationen zur Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab.

9. Datenübermittlung in ein Drittland

Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern können Sie unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern.

10. Automatisierte Einzelfallentscheidungen

Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe des von Ihnen zu zahlenden Versicherungsbeitrages.

Dienstleisterliste

Liste der externen Stellen, die vereinbarungsgemäß Daten ─ insbesondere auch Gesundheitsdaten ─ erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben (Dienstleisterliste Stand 01.03.2018).

I. Konzerngesellschaften mit einer gemeinsamen Verarbeitung von Daten innerhalb der Unternehmensgruppe

(1) RheinLand Versicherungs AG
(2) RheinLand Lebensversicherung AG
(3) Rhion Versicherung AG
(4) Credit Life AG

II. Gesellschaften, die Datenverarbeitung in Funktionsübertragung an Dienstleister oder im Auftrag erbringen

a) In Einzelnennung

Auftraggeber Auftragnehmer Hauptgegenstand des Auftrags Gesundheitsdaten
(1), (2), (3) GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG Datentransfer mit Vermittlern und Dienstleistern nein
(1), (2), (3) APRIL Deutschland AG Antragsbearbeitung nein
(1), (3) Europ Assistance Versicherungs-AG Schaden- und Leistungsbearbeitung ja
(1), (3) ROLAND Assistance GmbH Schaden- und Leistungsbearbeitung ja
(1) IMA Deutschland GmbH Schaden- und Leistungsbearbeitung ja
(1) DOMCURA AG Antrags- und Leistungsbearbeitung ja
(1), (4) Credit Life & DEVK Vermittlungs GmbH Antrags-, Schaden- und Leistungsbearbeitung ja
(1), (4) IMB Consult GmbH medizinische Begutachtung ja
(1), (3) Actineo GmbH Bearbeitung und Aufbereitung von medizinischen Belegen ja
(1), (2), (3), (4) Generali Deutschland Services GmbH Druck und Versand ja

b) in Kategorien

  Dienstleistung Hauptgegenstand des Auftrags Gesundheitsdaten
                      Adressermittler Adressprüfung nein
  Aktenlager Lagerung von Akten ja
  Aktenvernichtung Vernichtung von Akten und Unterlagen ja
  Assisteure, Rehadienste Assistance-Leistungen ja
  Detekteien Anlassbezogene Betrugsbekämpfung in Einzelfällen ja
  Forderungsmanagement Realisierung von Forderungen nein
  Gutachter, Ärzte, Dolmetscher Antrags- und Leistungsprüfung, medizinische Untersuchungen teilweise ja
  Handwerker Reparaturen und Sanierungen nein
  IT-Dienstleistungen Wartung von Systemen/Anwendungen ja
  Lettershops, Druckereien Druck und Versand nein
  Marketingagenturen/Provider Marketingaktionen nein
  Marktforschungsunternehmen Marktforschung nein
  Rechtsanwälte Anwaltliche Dienstleistungen teilweise ja
  Rückversicherer Monitoring ja
  Servicekartenhersteller Kundenkarten nein
  Werkstätten Reparaturen nein
  Wirtschaftsauskunftsunternehmen Recherchen, Auskünfte nein

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Mitteilung nach § 28 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz

über die Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von Belege

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfangs unserer Leistungs-pflicht erforderlich ist und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklä-rung Zumutbare unternehmen. Wir können ebenfalls verlangen, dass sie uns Belege zur Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

Leistungsfreiheit

Verstoßen Sie vorsätzlich gegen eine Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen eine dieser Obliegenheiten, können wir unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständigen Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sei die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.

Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht ursächlich war.

Verletzen Sie die Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.

Hinweis

Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen verpflichtet.



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